Welchen Beruf möchtest du am liebsten ausüben?
Alle Deutschen haben das Recht auf freie Wahl der Ausbildung, der Lehre oder des Studiums und des Berufes, in dem sie tätig sein wollen. Wenn es dafür gute Gründe gibt, kann der Staat aber auch Einschränkungen vorsehen und zum Beispiel verlangen, dass jemand eine bestimmte Ausbildung mitbringen muss, um in einem Job eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Beispielsweise ist ein Medizinstudium eine wesentliche Voraussetzung dafür, um als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können.
Artikel 12 Absatz 1 GG
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“