Kann ich mich beschweren, wenn ich mit der Politik unzufrieden bin?
Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich mit Hilfe einer Petition über das Handeln des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten. Die Petition kann an eine Behörde oder an eine Volksvertretung, wie zum Beispiel an den Bundestag, geschickt werden. Der Staat muss die Beschwerden prüfen und darauf antworten.
Artikel 17 GG
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“