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Was habe ich mit dem Deutschen Bundestag in Berlin zu tun?

Im Parlament sitzen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes (auch Abgeordnete genannt), die von den Bürgerinnen und Bürgern in freien demokratischen Wahlen gewählt werden. Jede und jeder hat damit selbst Einfluss auf die Zusammensetzung unseres Parlaments. Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments gehört die Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierung und die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Die Abgeordneten entscheiden aber etwa auch über den Bundeshaushalt und Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Artikel 20 Absatz 1 GG

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Artikel 20 Absatz 2 GG

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Artikel 20 Absatz 3 GG

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Artikel 20 Absatz 4 GG

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“