Was gehört dir?
Dein Eigentum ist geschützt. Das Grundgesetz gewährleistet, dass Dinge, die dir gehören, auch deine bleiben. Und es stellt sicher, dass du Haus, Fahrrad und Möbel den Menschen vererben kannst, die dir am Herzen liegen.
Artikel 14 Absatz 1 GG
„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“
Artikel 14 Absatz 2 GG
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“