Entdecke das Grundgesetz.

Was wolltest du schon immer mal erforschen?

Wissenschaftsfreiheit ermöglicht es zum Beispiel Professorinnen und Professoren an Universitäten, ihre Aufgaben in Forschung und Lehre selbstständig und nicht weisungsgebunden wahrzunehmen. Sie können unter anderem frei entscheiden, welche Themen sie mit welchen Methoden erforschen und lehren.

Artikel 5 Absatz 3 GG

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“