Hast du dich schon mal benachteiligt gefühlt?
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Egal, ob jung oder alt, berühmt oder nicht, reich oder arm, Mann oder Frau. Außerdem schützt das Grundgesetz explizit die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und es verbietet dem Staat, Menschen zum Beispiel wegen ihrer Abstammung oder ihres Glaubens zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
Artikel 3 Absatz 1 GG
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Artikel 3 Absatz 2 GG
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Artikel 3 Absatz 3 GG
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“