Wer ist deine Lieblingskünstlerin oder dein Lieblingskünstler?
Geschmäcker sind verschieden. Was dem einen gefällt, kann ein anderer ganz schrecklich finden. Und das ist gut so – denn das ist deine Freiheit. Die Kunstfreiheit wiederum gewährleistet, dass Künstlerinnen und Künstler sich bei ihren Werken frei und kreativ ausleben können. Über die Gestaltung ihrer Werke können sie auch Kritik am Staat und an der Politik zum Ausdruck bringen. Auch Kunst wird vom Staat nicht zensiert.
Artikel 5 Absatz 3 GG
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“