Entdecke das Grundgesetz.

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Hierzulande darf jeder seine Meinung sagen! Wir sehen, wie in anderen Ländern gerade dieses Recht mit Füßen getreten wird – wie Menschen verhaftet oder gar ermordet werden, weil sie ihre Meinung öffentlich vertreten. Auch in Deutschland gab es dunkle Zeiten, in denen der Staat gegen Meinungsäußerungen vorging. Heute ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut in unserem Land. Sie wird auch durch unser Grundgesetz besonders geschützt. Jeder und jede hat das Recht, seine oder ihre Meinung frei zu äußern. Eine Zensur durch den Staat findet nicht statt. Auch kann jeder frei wählen, welche Informationen und Formate – wie z. B. Podcasts, Social Media, Fernsehnachrichten oder Zeitungen – er oder sie zur Information und für die Meinungsbildung nutzen will.

Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Artikel 5 Absatz 2 GG

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“