Wer entscheidet eigentlich, was in den Medien veröffentlicht wird?
Die Presse ist frei. Über die Inhalte ihrer Berichterstattung entscheiden einzig und alleine die Medien. Also die Journalistinnen und Journalisten, Moderatorinnen und Moderatoren und ihre Herausgeber, Verlage und Redaktionen. Eine Zensur durch den Staat findet nicht statt.
Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“
Artikel 5 Absatz 2 GG
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“