Wann warst du das letzte Mal auf einer Behörde?
Behörden sind wichtig für das Funktionieren unseres Staates. Von der Geburtsurkunde, über eine Meldebescheinigung bis hin zu einem Reisepass kannst du dort viele wichtige Dokumente bekommen.
Der deutsche Pass kann dir – falls du einen besitzt – übrigens nicht einfach entzogen werden. Denn vor dem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bist du durch unser Grundgesetz geschützt. In dieses Recht kann nur aus sehr triftigen Gründen und nur in Ausnahmefällen eingegriffen werden.
Artikel 16 Absatz 1 GG
„Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“
Auch für Nicht-Deutsche sind Behörden oft der erste Anlaufpunkt. Politisch Verfolgte können zum Beispiel in Deutschland Asyl beantragen.
Artikel 16a Absatz 1 GG
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Artikel 16a Absatz 2 GG
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“