Entdecke das Grundgesetz.

Engagierst du dich für den Umweltschutz?

Unabhängig davon, welchen Beitrag du persönlich leistest, ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere auch dem Staat als Aufgabe aufgetragen.

Artikel 20a GG

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“