Entdecke das Grundgesetz.

Darf der Staat meine Wohnung betreten?

Nein. Denn die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus sind privat. Grundsätzlich darf keine staatliche Stelle eine Wohnung betreten, wenn es die Bewohner nicht erlauben. Davon gibt es nur bestimmte, eng begrenzte Ausnahmen – zum Beispiel, wenn ein Richter oder eine Richterin eine Durchsuchung anordnet, um eine Straftat aufzuklären.

Artikel 13 Absatz 1 GG

„Die Wohnung ist unverletzlich.“

Artikel 13 Absatz 2 GG

„Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“