Bist du Mitglied in einem Verein?
Dein Fußballverein ist dein Leben? Am liebsten würdest du selbst einen gründen? Das kannst du, wenn du willst. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass Menschen das Recht haben, Vereine zu gründen. In Vereinen können sich Menschen treffen und zum Beispiel zusammen Sport machen – oder etwa auch zusammen für eine gute Sache kämpfen. Denn gemeinsam hat man häufig mehr Möglichkeiten, etwas zu verändern.
Artikel 9 Absatz 1 GG
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“
Artikel 9 Absatz 2 GG
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“