Entdecke das Grundgesetz.

Bild-Text-Alternative

Wir möchten dieses digitale Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Auf dieser Seite findest du eine alternative Version der interaktiven Karte. In verschiedenen Szenen kannst du die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch ihren Alltag mit dem Grundgesetz begleiten. Entdecke die einzelnen Artikel des Grundgesetzes, indem du unten auf den Button „Weitere Artikel laden“ klickst.

  • Wer bist du?

    Deine Persönlichkeit ist wichtig. Das Grundgesetz schützt dich so, wie du bist. Denn jeder kann seine Persönlichkeit frei entfalten. Zum Beispiel kannst du selbst entscheiden, welche persönlichen Daten du von dir preisgeben möchtest oder wer Fotos von dir veröffentlichen darf. Außerdem darf niemand Lügen über dich verbreiten.

    Artikel 2 Absatz 1 GG

    „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

    in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    Eine Frau betrachtet sich im Spiegel und lässt sich dabei von einer weiteren Person fotografieren.
    Eine Frau betrachtet sich im Spiegel und lässt sich dabei von einer weiteren Person fotografieren.
  • Hast du dich schon mal benachteiligt gefühlt?

    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Egal, ob jung oder alt, berühmt oder nicht, reich oder arm, Mann oder Frau. Außerdem schützt das Grundgesetz explizit die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und es verbietet dem Staat, Menschen zum Beispiel wegen ihrer Abstammung oder ihres Glaubens zu benachteiligen oder zu bevorzugen.

    Artikel 3 Absatz 1 GG

    „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

    Artikel 3 Absatz 2 GG

    „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

    Artikel 3 Absatz 3 GG

    „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

    Drei Personen sitzen sich zugewandt zusammen: Eine Frau im Rollstuhl und ihr gegenüber auf einer Parkbank zwei weitere Personen.
    Drei Personen sitzen sich zugewandt zusammen: Eine Frau im Rollstuhl und ihr gegenüber auf einer Parkbank zwei weitere Personen.
  • Warst du schon mal vor Gericht?

    Am Ende einer Gerichtsverhandlung, wenn alle Zeuginnen und Zeugen gehört und alle Beweise vorgelegt wurden, fällt ein Richter oder eine Richterin das Urteil. Sie entscheiden unabhängig über die Auslegung der Gesetze. Niemand darf ihnen vorgeben, ob sie jemanden zum Beispiel zu einer Gefängnisstrafe verurteilen oder nicht. Sie treffen ihre Entscheidungen nur auf Grundlage von Recht und Gesetz.

    Artikel 97 Absatz 1 GG

    „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

    Art. 97 Abs. 2 ist hier nicht abgebildet.

    Zu sehen ist ein großes Gebäude mit der Aufschrift „Amtsgericht“. Vor dem Gebäude befinden sich eine Justitia-Statue sowie eine Person, die an der Statue vorbeigeht.
    Zu sehen ist ein großes Gebäude mit der Aufschrift „Amtsgericht“. Vor dem Gebäude befinden sich eine Justitia-Statue sowie eine Person, die an der Statue vorbeigeht.
  • An was glaubst du?

    Du kannst glauben, woran du willst. Denn in Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Alle Menschen dürfen für sich die Religion oder Weltanschauung wählen, von der sie überzeugt sind. Dabei dürfen sie ihre Religion nach ihren Vorstellungen ausüben.

    Artikel 4 Absatz 1 GG

    „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

    Artikel 4 Absatz 2 GG

    „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

    Art. 4 Abs. 3 ist hier nicht abgebildet.

    Nebeneinander angeordnet sind hier eine Moschee, eine Kirche und eine Synagoge zu sehen.
    Nebeneinander angeordnet sind hier eine Moschee, eine Kirche und eine Synagoge zu sehen.
  • Wann hattest du das letzte Mal eine Meinungsverschiedenheit mit einem Freund?

    Hierzulande darf jeder seine Meinung sagen! Wir sehen, wie in anderen Ländern gerade dieses Recht mit Füßen getreten wird – wie Menschen verhaftet oder gar ermordet werden, weil sie ihre Meinung öffentlich vertreten. Auch in Deutschland gab es dunkle Zeiten, in denen der Staat gegen Meinungsäußerungen vorging. Heute ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut in unserem Land. Sie wird auch durch unser Grundgesetz besonders geschützt. Jeder und jede hat das Recht, seine oder ihre Meinung frei zu äußern. Eine Zensur durch den Staat findet nicht statt. Auch kann jeder frei wählen, welche Informationen und Formate – wie z. B. Podcasts, Social Media, Fernsehnachrichten oder Zeitungen – er oder sie zur Information und für die Meinungsbildung nutzen will.

    Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG

    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

    Artikel 5 Absatz 2 GG

    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Ein Mann und eine Frau unterhalten sich. In der Sprechblase des Mannes steht „Ich meine...“ geschrieben und in der Sprechblase der Frau „Ich denke...“.
    Ein Mann und eine Frau unterhalten sich. In der Sprechblase des Mannes steht „Ich meine...“ geschrieben und in der Sprechblase der Frau „Ich denke...“.