Entdecke das Grundgesetz.

Bild-Text-Alternative zu den Artikeln des Grundgesetzes

Wir möchten dieses digitale Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Auf dieser Seite findest du eine alternative Version der interaktiven Karte. In verschiedenen Szenen kannst du die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch ihren Alltag mit dem Grundgesetz begleiten. Entdecke die einzelnen Artikel des Grundgesetzes, indem du unten auf den Button „Weitere Artikel laden“ klickst.

Zwei Personen stehen sich frontal gegenüber. Die linke Person trägt einen Stoffbeutel in der Hand.
  • Wer entscheidet eigentlich darüber, was ich in den Medien lese, höre bzw. sehe?

    Die Presse ist frei. Über die Inhalte ihrer Berichterstattung entscheiden einzig und alleine die Medien. Also die Journalistinnen und Journalisten, Moderatorinnen und Moderatoren und ihre Herausgeber, Verlage und Redaktionen. Eine Zensur durch den Staat findet nicht statt.

    Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG

    „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

    Artikel 5 Absatz 2 GG

    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Ein Mann sitzt auf einer Bank und liest eine Zeitung. Hinter ihm ist ein kleiner Laden mit der Aufschrift „Zeitungen“.
    Ein Mann sitzt auf einer Bank und liest eine Zeitung. Hinter ihm ist ein kleiner Laden mit der Aufschrift „Zeitungen“.
  • Wer ist deine Lieblingskünstlerin oder dein Lieblingskünstler?

    Geschmäcker sind verschieden. Was dem einen gefällt, kann ein anderer ganz schrecklich finden. Und das ist gut so – denn das ist deine Freiheit. Die Kunstfreiheit wiederum gewährleistet, dass Künstlerinnen und Künstler sich bei ihren Werken frei und kreativ ausleben können. Über die Gestaltung ihrer Werke können sie auch Kritik am Staat und an der Politik zum Ausdruck bringen. Auch Kunst wird vom Staat nicht zensiert.

    Artikel 5 Absatz 3 GG

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    Zu sehen ist ein modernes Gebäude mit der Aufschrift „Kunst“ und einer Skulptur neben dem Eingang.
    Zu sehen ist ein modernes Gebäude mit der Aufschrift „Kunst“ und einer Skulptur neben dem Eingang.
  • Was wolltest du schon immer mal erforschen?

    Wissenschaftsfreiheit ermöglicht es zum Beispiel Professorinnen und Professoren an Universitäten, ihre Aufgaben in Forschung und Lehre selbstständig und nicht weisungsgebunden wahrzunehmen. Sie können unter anderem frei entscheiden, welche Themen sie mit welchen Methoden erforschen und lehren.

    Artikel 5 Absatz 3 GG

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    Zu sehen ist ein großes Gebäude mit der Aufschrift „Universität“. Eine Person verlässt gerade das Gebäude, eine weitere steht im Innenhof und eine dritte Person fährt mit einem Fahrrad am Gebäude vorbei.
    Zu sehen ist ein großes Gebäude mit der Aufschrift „Universität“. Eine Person verlässt gerade das Gebäude, eine weitere steht im Innenhof und eine dritte Person fährt mit einem Fahrrad am Gebäude vorbei.
  • Warum schützt der Staat eigentlich Familien?

    Das Grundgesetz schützt die Ehe und Familie in besonderem Maße. Die Idee ist, dass Ehen und Familien gut für unsere Gesellschaft sind. Denn in einer Familie übernimmt man Verantwortung füreinander – in guten wie in schlechten Zeiten.

    Artikel 6 Absatz 1 GG

    „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

    Art. 6 Abs. 2 - 5 sind hier nicht abgebildet.

    Zu sehen ist ein kleiner Spielplatz. Ein Kind wird von einem Mann angeschubst. Eine ältere Frau führt ein Kind an der Hand. Auf dem Spielplatz befinden sich weitere Spielgeräte und Personen.
    Zu sehen ist ein kleiner Spielplatz. Ein Kind wird von einem Mann angeschubst. Eine ältere Frau führt ein Kind an der Hand. Auf dem Spielplatz befinden sich weitere Spielgeräte und Personen.
  • Erinnerst du dich an deinen ersten Schultag?

    Die Erinnerungen an den ersten Schultag können ganz unterschiedlich sein. Aber egal, an welcher Schule ein Kind eingeschult wird: Die Verantwortung dafür, dass das Schulsystem allen jungen Menschen Bildung ermöglicht, liegt beim Staat. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler einen guten Unterricht erhalten und sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können.

    Artikel 7 Absatz 1 GG

    „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“

    Art. 7 Abs. 2 - 6 sind hier nicht abgebildet.

    Man sieht ein großes Gebäude mit der Aufschrift „Schule“. Mehrere Personen sitzen auf der Treppe vor dem Eingang. Neben dem Gebäude befinden sich Tischtennisplatten, an denen gespielt wird.
    Man sieht ein großes Gebäude mit der Aufschrift „Schule“. Mehrere Personen sitzen auf der Treppe vor dem Eingang. Neben dem Gebäude befinden sich Tischtennisplatten, an denen gespielt wird.