Entdecke das Grundgesetz.

Bild-Text-Alternative zu den Artikeln des Grundgesetzes

Wir möchten dieses digitale Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Auf dieser Seite findest du eine alternative Version der interaktiven Karte. In verschiedenen Szenen kannst du die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch ihren Alltag mit dem Grundgesetz begleiten. Entdecke die einzelnen Artikel des Grundgesetzes, indem du unten auf den Button „Weitere Artikel laden“ klickst.

Zwei Personen stehen sich frontal gegenüber. Die linke Person trägt einen Stoffbeutel in der Hand.
  • Warst du schon mal auf einer Demo?

    Ganz egal, ob du selbst schon einmal auf einer Demo warst oder nicht – du könntest, wenn du wolltest. Denn: Das Grundgesetz schützt das Recht, dass Menschen sich friedlich und ohne Waffen versammeln und für ihre Überzeugungen demonstrieren können.

    Artikel 8 Absatz 1 GG

    „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

    Artikel 8 Absatz 2 GG

    „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

    Ein friedlicher und bunter Demonstrationszug zieht durch die Straße. Vorneweg tragen zwei Personen ein Transparent mit der Aufschrift „Für Freiheit & Demokratie“. Weitere Personen halten Schilder hoch.
    Ein friedlicher und bunter Demonstrationszug zieht durch die Straße. Vorneweg tragen zwei Personen ein Transparent mit der Aufschrift „Für Freiheit & Demokratie“. Weitere Personen halten Schilder hoch.
  • Bist du Mitglied in einem Verein?

    Dein Fußballverein ist dein Leben? Am liebsten würdest du selbst einen gründen? Das kannst du, wenn du willst. Denn im Grundgesetz ist verankert, dass Menschen das Recht haben, Vereine zu gründen. In Vereinen können sich Menschen treffen und zum Beispiel zusammen Sport machen – oder etwa auch zusammen für eine gute Sache kämpfen. Denn gemeinsam hat man häufig mehr Möglichkeiten, etwas zu verändern.

    Artikel 9 Absatz 1 GG

    „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“

    Artikel 9 Absatz 2 GG

    „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“

    Art. 9 Abs. 3 ist hier nicht abgebildet

    Zu sehen ist ein Fußballfeld mit fünf Fußball spielenden Personen.
    Zu sehen ist ein Fußballfeld mit fünf Fußball spielenden Personen.
  • Darf der Staat meine Briefe oder E-Mails lesen?

    Stell dir vor, der Staat würde wissen, was in deinem letzten Liebesbrief an deinen Freund oder deine Freundin stand. Das wäre ein ziemliches no-go, oder? Richtig! Denn in unserem Rechtsstaat ist das Briefgeheimnis ein hohes Gut. Der Staat darf dir grundsätzlich nicht nachspionieren. Das gilt natürlich nicht nur für Briefe, sondern auch für Telefonate, SMS oder E-Mails.

    Artikel 10 Absatz 1 GG

    „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“

    Art. 10 Abs. 2 wird hier nicht abgebildet.

    Ein Postbote steht vor einem Wohngebäude und klingelt. Er hält einen Brief in der Hand.
    Ein Postbote steht vor einem Wohngebäude und klingelt. Er hält einen Brief in der Hand.
  • Bist du ein Stadtmensch oder liebst du das Landleben?

    Ob du auf dem Land oder in der Stadt wohnst, ist allein deine Entscheidung. Unser Grundgesetz regelt: Jeder Deutsche darf wohnen, wo er will. Das Grundgesetz nennt dieses Recht „Freizügigkeit“.

    Artikel 11 Absatz 1 GG

    „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

    Art. 11 Abs. 2 wird hier nicht abgebildet.

    Ein Bauernhof mit Koppel und Acker ist zu sehen. Auf der Koppel stehen drei Pferde.
    Ein Bauernhof mit Koppel und Acker ist zu sehen. Auf der Koppel stehen drei Pferde.
  • Welchen Beruf möchtest du am liebsten ausüben?

    Alle Deutschen haben das Recht auf freie Wahl der Ausbildung, der Lehre oder des Studiums und des Berufes, in dem sie tätig sein wollen. Wenn es dafür gute Gründe gibt, kann der Staat aber auch Einschränkungen vorsehen und zum Beispiel verlangen, dass jemand eine bestimmte Ausbildung mitbringen muss, um in einem Job eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Beispielsweise ist ein Medizinstudium eine wesentliche Voraussetzung dafür, um als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können.

    Artikel 12 Absatz 1 GG

    „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

    Art. 12 Abs. 2 - 3 werden hier nicht abgebildet.

    Hier sehen wir eine kleine Kfz-Werkstatt, in der mehrere Personen ein Auto reparieren.
    Hier sehen wir eine kleine Kfz-Werkstatt, in der mehrere Personen ein Auto reparieren.