Entdecke das Grundgesetz.

Bild-Text-Alternative zu den Artikeln des Grundgesetzes

Wir möchten dieses digitale Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich machen. Auf dieser Seite findest du eine alternative Version der interaktiven Karte. In verschiedenen Szenen kannst du die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch ihren Alltag mit dem Grundgesetz begleiten. Entdecke die einzelnen Artikel des Grundgesetzes, indem du unten auf den Button „Weitere Artikel laden“ klickst.

Zwei Personen stehen sich frontal gegenüber. Die linke Person trägt einen Stoffbeutel in der Hand.
  • Darf der Staat einfach so meine Wohnung betreten?

    Nein. Denn die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus sind privat. Grundsätzlich darf keine staatliche Stelle eine Wohnung betreten, wenn es die Bewohner nicht erlauben. Davon gibt es nur bestimmte, eng begrenzte Ausnahmen – zum Beispiel, wenn ein Richter oder eine Richterin eine Durchsuchung anordnet, um eine Straftat aufzuklären.

    Artikel 13 Absatz 1 GG

    „Die Wohnung ist unverletzlich.“

    Artikel 13 Absatz 2 GG

    „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

    Art. 13 Abs. 3 - 7 sind hier nicht abgebildet.

    Zu sehen ist ein Einfamilienhaus mit Garten und Zaun. Vor dem Haus steht ein Auto.
    Zu sehen ist ein Einfamilienhaus mit Garten und Zaun. Vor dem Haus steht ein Auto.
  • Was möchtest du für immer behalten?

    Dein Eigentum ist geschützt. Das Grundgesetz gewährleistet, dass Dinge, die dir gehören, auch deine bleiben. Und es stellt sicher, dass du Haus, Fahrrad und Möbel den Menschen vererben kannst, die dir am Herzen liegen.

    Artikel 14 Absatz 1 GG

    „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

    Artikel 14 Absatz 2 GG

    „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

    Art. 14 Abs. 3 wird hier nicht abgebildet.

    Eine Wohnsiedlung mit zwei Häusern ist zu sehen. Vor einem der beiden Häuser steht ein Schild mit der Aufschrift „zu verkaufen“.
    Eine Wohnsiedlung mit zwei Häusern ist zu sehen. Vor einem der beiden Häuser steht ein Schild mit der Aufschrift „zu verkaufen“.
  • Wann warst du das letzte Mal auf einer Behörde?

    Behörden sind wichtig für das Funktionieren unseres Staates. Von der Geburtsurkunde, über eine Meldebescheinigung bis hin zu einem Reisepass kannst du dort viele wichtige Dokumente bekommen. Der deutsche Pass kann dir – falls du einen besitzt – übrigens nicht einfach entzogen werden. Denn vor dem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bist du durch unser Grundgesetz geschützt. In dieses Recht kann nur aus sehr triftigen Gründen und nur in Ausnahmefällen eingegriffen werden.

    Artikel 16 Absatz 1 GG

    „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“

    Art. 16 Abs. 2 wird hier nicht abgebildet.

    Auch für Nicht-Deutsche sind Behörden oft der erste Anlaufpunkt. Politisch Verfolgte können zum Beispiel in Deutschland Asyl beantragen.

    Artikel 16a Absatz 1 GG

    „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

    Artikel 16a Absatz 2 GG

    „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

    Art. 16a Abs. 3 - 5 werden hier nicht abgebildet.

    Zu sehen ist ein großes, blaues Gebäude mit zwei Eingängen. Am Haupteingang sehen wir die Aufschrift „Bürgeramt“, auf einem kleineren Eingang daneben steht „Ausländerbehörde“. Neben dem Gebäude steht ein Passbildautomat.
    Zu sehen ist ein großes, blaues Gebäude mit zwei Eingängen. Am Haupteingang sehen wir die Aufschrift „Bürgeramt“, auf einem kleineren Eingang daneben steht „Ausländerbehörde“. Neben dem Gebäude steht ein Passbildautomat.
  • Wie kann ich mich beschweren, wenn ich mit der Politik unzufrieden bin?

    Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich mit Hilfe einer Petition über das Handeln des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten. Die Petition kann an eine Behörde oder an eine Volksvertretung, wie zum Beispiel an den Bundestag, geschickt werden. Der Staat muss die Beschwerden prüfen und darauf antworten.

    Artikel 17 GG

    „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

    Auf einem mobilen Stand liegt ein Stapel mit Broschüren. Eine Frau verteilt eine der Broschüren an einen Passanten.
    Auf einem mobilen Stand liegt ein Stapel mit Broschüren. Eine Frau verteilt eine der Broschüren an einen Passanten.
  • Was habe ich eigentlich mit dem Parlament in Berlin zu tun?

    Im Parlament sitzen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes (auch Abgeordnete genannt), die von den Bürgerinnen und Bürgern in freien demokratischen Wahlen gewählt werden. Jede und jeder hat damit selbst Einfluss auf die Zusammensetzung unseres Parlaments. Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments gehört die Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierung und die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Die Abgeordneten entscheiden aber etwa auch über den Bundeshaushalt und Auslandseinsätze der Bundeswehr.

    Artikel 20 Absatz 1 GG

    „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

    Artikel 20 Absatz 2 GG

    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

    Artikel 20 Absatz 3 GG

    „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

    Artikel 20 Absatz 4 GG

    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG

    „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

    Art. 38 Abs. 2 - 3 werden hier nicht abgebildet.

    Wir sehen eine Abbildung des Berliner Reichstagsgebäudes mit der Inschrift
    Wir sehen eine Abbildung des Berliner Reichstagsgebäudes mit der Inschrift "Dem deutschen Volke".